Komposition und Lizenz

Bei Kompositionsaufträgen, die aus musikalischer Komposition, Einspielung, Frequenzüberlagerung, MP3-Erstellung bestehen können, gibt es zwei Varianten:

(A) Die GEMA-freie Komposition ist "exklusiv" und wird in enger Abstimmung mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber orientiert an ihren/seinen Wünschen entwickelt. Sie ist ausschließlich für die Auftraggeberin/den Auftraggeber zur persönlichen oder geschäftlichen Nutzung bestimmt und wird nicht ein weiteres Mal verkauft. Die Rechte an der Komposition gehen komplett an die Auftraggeberin/den Auftraggeber über. Diese Variante hat daher einen höheren Preis als Variante B.

(B) Die GEMA-freie Komposition wird in enger Abstimmung mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber, orientiert an ihren/seinen Wünschen entwickelt. Sie ist "nicht exklusiv" und kann am Ende zusätzlich von der Komponistin auch an andere Interessenten verkauft werden, wodurch im Laufe der Zeit die Aufwände ausgeglichen werden. Die Rechte an der Komposition verbleiben bei der Komponistin, die das alleinige Verkaufsrecht hat. Diese Variante hat einen Anerkennungspreis für die Auftraggeberin/den Auftraggeber.

Da ich kein Mitglied der GEMA bin, entstehen der Auftraggeberin/dem Auftraggeber über die genannten Preise keine weiteren Lizenzkosten für die Nutzung der Komposition, die Dateien sind ausschließlich für die persönliche Nutzung bestimmt und dürfen nicht weitergegeben werden. Sprechen Sie mich einfach an, wir jonglieren mit Ideen und ich erstelle Ihnen gerne ein individuelles Angebot!Kontakt